SONN Patentanwälte – IP Attorneys

EPA: Anforderungen an die gutgläubige Anspruchsauslegung

Für eine sachgerechte Beurteilung von Patentansprüchen kommt es entscheidend auf deren richtige Interpretation an. Eine Anspruchsauslegung, die ein technisch sinnvolles Anspruchsmerkmal außer Acht lässt, stellt keine gutgläubige Auslegung dar. Die Fachperson, die mit einem verständnisbereiten Geist an den Anspruch herangeht, gibt vielmehr jedem Anspruchsmerkmal eine technisch sinnvolle Bedeutung. Lässt ein im Einspruchsverfahren abgeänderter Anspruch mehrere technisch sinnvolle Auslegungen zu, so muss zudem sichergestellt sein, dass der Schutzbereich nach keiner einzigen dieser Auslegungen im Sinne des Artikels 123 Absatz 3 EPÜ erweitert wird. (EPA-BK 08.12.2025, T 837/24)