Einspruchsverfahren: Aufnahme von mehreren Alternativen in einen Anspruch
Ob die Ersetzung eines Patentanspruchs durch einen neuen Anspruch mit einer Vielzahl von Alternativen nach Regel 80 EPÜ zulässig ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Dabei sind die widerstreitenden Interessen der Beteiligten abzuwägen, um festzustellen, ob die Vervielfachung der Alternativen eine sachdienliche und erforderliche Änderung darstellt (EPA-BK 18. 03. 2025, T 2108/22).