SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Beitritt Rumäniens zum Einheitspatentsystem

Am 31. Mai 2024 hat Rumänien die Ratifikationsurkunde für das Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beim Rat der Europäischen Union hinterlegt. Die Ratifizierung ist am 1. September 2024 wirksam geworden. Somit gelten Einheitspatente, für die die einheitliche Wirkung am oder nach dem 1. September 2024 eingetragen wurde, auch in Rumänien. Das Einheitspatentsystem umfasst somit nunmehr 18 EU-Mitgliedstaaten.

Die territoriale Reichweite einer bestimmten Generation von Einheitspatenten bleibt während ihrer gesamten Laufzeit unverändert, auch wenn nach Eintragung der einheitlichen Wirkung weitere Ratifizierungen des EPGÜ erfolgen. Sie wird für bestehende Einheitspatente also nicht auf weitere Mitgliedstaaten ausgedehnt, die das EPGÜ nach Eintragung der einheitlichen Wirkung durch das EPA ratifizieren. Somit sind vor dem 1. September 2024 eingetragene Einheitspatente weiterhin in 17 EU-Mitgliedsstaaten gültig.

Weitere Informationen zum Einheitspatent und Einheitlichen Patentgericht finden Sie auf unserer Informationsseite.