SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Ausgangspunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit

Eine Lehre in einem Dokument aus dem Stand der Technik kann nur dann als geeigneter Ausgangspunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit angesehen werden, wenn der Fachmann realistischerweise von ihr ausgegangen wäre. Ein wichtiger Gesichtspunkt bei dieser Beurteilung ist im Allgemeinen, ob diese Lehre auf denselben oder einen ähnlichen Zweck oder eine ähnliche Wirkung abzielt wie die, die dem Streitpatent zugrunde liegt (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 7. 10. 2021, T 2759/17).