SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Auch für Fristverlängerungen aufgrund von COVID-19 gilt der Vertrauensschutz

Wenn das EPA ein Versprechen oder eine Erklärung darüber abgibt, wie in einem bestimmten Zusammenhang verfahren wird (hier: allgemeine Fristverlängerungen aufgrund der COVID-19-Pandemie), verlangt der Grundsatz des Vertrauensschutzes, dass dieses Versprechen oder diese Erklärung eingehalten wird, es sei denn, es sprächen gute Gründe dagegen. Von Parteien und Vertretern kann nicht erwartet werden, dass sie ohne ersichtlichen Grund Aussagen über die Verlängerung von Fristen in Frage stellen, die in Veröffentlichungen nach Regel 134 Abs 4 EPÜ gemacht werden. Auch wenn tatsächlich keine allgemeine Störung der Zustellung oder Übermittlung von Post vorgelegen haben sollte, können sie sich auf solche Veröffentlichungen verlassen, ohne Nachteile zu erleiden (EPA-BK 22. 1. 2021, J 10/20).