Oberster Gerichtshof prüft Patentfall zur Verjährungsfrist
Die allgemeine Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen beträgt in Österreich 30 Jahre. Bestimmte Gesetze können jedoch kürzere oder längere Verjährungsfristen vorsehen. Beispielsweise beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche in Patentverletzungsverfahren im Allgemeinen drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung der Rechtsverletzung und der verletzenden Person. In einem kürzlich vom Obersten Gerichtshof entschiedenen Fall … >> weiterlesen
14.09.2018
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