Stellungnahme des Generalanwalts betreffend Ergänzende Schutzzertifikate
Memantin, ein von Merz in den 60er Jahren entwickeltes Medikament, war in Deutschland bereits im Handel, als es am 1. September 1976 auf Basis von Art. 3 (7) AMG 1976 zugelassen wurde; die Zulassung erfolgte basierend auf Übergangsbestimmungen zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 65/65, welche bereits im Handel verfügbare medizinische Produkte für einen Zeitraum von 12 Jahren von der … >> weiterlesen
01.05.2011
KEYWORDS
- Änderung der Schutzdauerberechnung
- Anspruchsänderung
- Benutzung
- Beschränkung
- Bösgläubigkeit
- Datenschutz
- Diensterfindung
- Disclaimer
- Einspruch
- EPÜ
- Erfinderischer Schritt
- Erneuerung
- Feststellungsantrag
- Gebrauchsmuster
- Gebühren
- Geheimhaltung
- Geheimhaltungsverpflichtung
- Gemeinschaftsrecht
- Gesamteindruck
- Geschmacksmuster
- Internet-Veröffentlichungen
- Know-How
- Lizenz
- Löschung
- Marke
- Markenrecht
- Medizinische Verwendung
- Namensrecht
- Nationales Recht
- Nichtigkeit
- Novellierung
- OGH
- Patent
- Patentierbarkeit
- Patentverletzung
- Priorität
- Rechtliches Gehör
- Rückrufanspruch
- Schadenersatz
- SPC
- Stand der Technik
- Technizität
- Trennungsprinzip
- Unternehmenskennzeichen
- Unterscheidungskraft
- Urheber
- Ursprungsbezeichnung
- UWG
- Vergleichende Werbung
- Verjährung
- Verletzung
- Verschiedenes
- Verwechslungsgefahr
- Verwirkung
- Widerspruch