Überprüfbarkeit der freien Beweiswürdigung
Hinsichtlich der von der Einspruchsabteilung vorgenommenen Feststellung der relevanten Tatsachen ist zu berücksichtigen, dass vor dem EPA anerkanntermaßen der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt, was auch Auswirkungen auf die Überprüfung im Beschwerdeverfahren haben muss. Soweit kein Rechtsanwendungsfehler vorliegt (etwa weil ein falscher Beweismaßstab angewandt wurde), sollte eine Beschwerdekammer daher die Beweiswürdigung eines erstinstanzlichen Spruchkörpers nur … >> weiterlesen
15.12.2020
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