Unklarheit eines Hilfsantrags
Die grundsätzliche Zulässigkeit von Hilfsanträgen im Rekursverfahren mit dem Zweck, eine eingeschränkte Form des Patents aufrechterhalten zu können, hat das OLG Wien bereits in 34 R 16/15w, Bodenbearbeitungsgerät, bejaht. Klarheitseinwände sind kein Einspruchsgrund, sie sind im Einspruchsverfahren aber...