Umstellung des Beginns der 10-jährigen Schutzdauer österreichischer Markenanmeldungen
Infolge der Umsetzung einiger Bestimmungen der europäischen Markenrichtlinie (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2436&from=DE) wurde § 19 MSchG, demzufolge die 10 Jahre der Schutzdauer vom Ende des Monats an zu rechnen sind, in dem die Marke registriert wurde, entsprechend...