SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Kein hybrides Verhandlungsformat vor den Beschwerdekammern

Die Teilnahme einer Begleitperson mittels einer auf dem Laptop des Vertreters installierten Videokonferenzsoftware an einer physisch durchgeführten mündlichen Verhandlung ist nicht zulässig. Derzeit sind vor den Beschwerdekammern keine Verhandlungen in einem hybriden Format, wobei Parteien teilweise vor Ort und teilweise per Videokonferenzsoftware an der Verhandlung teilnehmen, vorgesehen (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 12. 10. 2020, T 492/18)