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EPA-Rechtsprechung: Verschiebung von mündlichen Verhandlungen in Zeiten von COVID-19

Der bloß allgemeine Hinweis auf die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken bei Reisen innerhalb Deutschlands zu den Beschwerdekammern in München reicht (im Juni 2020) nicht aus, die Festlegung eines neuen Termins für die mündliche Verhandlung zu rechtfertigen (EPA-BK 8. 7. 2020, T 0437/17).