EPA-Rechtsprechung: Zulässigkeit von neuen Angriffen und spät eingebrachten fremdsprachigen Dokumenten
Eine neue Angriffslinie auf die erfinderische Tätigkeit, die als Reaktion und unter Verwendung der von der Patentinhaberin mit der Einspruchserwiderung eingereichten Dokumente verfolgt wird, ist nicht per se als verspätet anzusehen. Sie kann aus Gründen der Waffengleichheit in das Einspruchsverfahren zugelassen werden, auch wenn die Dokumente im Ergebnis nicht relevanter als andere Dokumente sind (EPA-BK … >> weiterlesen
Messi triumphiert in Luxemburg gegen Massi
War Lionel Messi in Lissabon gegen den FC Bayern noch chancenlos gewesen, trug der Fussballer nun in Luxemburg einen glorreichen Sieg davon. Schon 2011 wollte sich Messi ein zweites Standbein schaffen und meldete sein Logo als Marke für Bekleidung und mehr an. Das forderte die spanische Radfirma massi zum Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr heraus. Anpfiff war … >> weiterlesen
EPA-Rechtsprechung: Spät vorgebrachte neue Tatsachen können unzulässig sein
Spät vorgebrachte neue Argumente sind grundsätzlich ins Verfahren zuzulassen (in Bestätigung der E T 1914/12). Allerdings hat die BK das Ermessen, spät vorgebrachte neue Einwände gemäß Art 114 Abs 2 EPÜ nicht ins Verfahren zuzulassen, wenn diese Einwände auf neu vorgebrachten Tatsachen beruhen (auch wenn sich diese Tatsachen beispielsweise aus den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen ergeben … >> weiterlesen
EPA-Rechtsprechung: Wieder aufgegriffene Anträge sind als neue Anträge zu behandeln
Die Rücknahme eines Antrags kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Eine konkludente Antragsrücknahme liegt vor, wenn sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, dass bestimmte Anträge nicht weiterverfolgt werden sollen. Werden Anträge, die im Beschwerdeverfahren zunächst gestellt und nachfolgend ausdrücklich oder konkludent zurückgenommen worden sind, später erneut eingereicht (wieder aufgegriffen), richtet sich ihre Zulässigkeit nach den verfahrensrechtlichen … >> weiterlesen
EPA-Rechtsprechung: Keine negative Darlegungslast im Einspruchsschriftsatz
Nach den im Rahmen des EPÜ geltenden Regeln zur Darlegungs- und Beweislast hat jede Partei die ihr günstigen Tatsachen vorzutragen und zu beweisen – es gilt außerdem: „negativa non sunt probanda“. Dementsprechend ist die Übergabe eines vorbenutzten Gegenstandes an einen Käufer durch den Einsprechenden vorzutragen und zu beweisen, die etwaige Bindung des Empfängers durch eine … >> weiterlesen