COVID-19: Update zu mündlichen Verhandlungen und Fristverlängerungen durch das Europäische Patentamt (EPA)
Auf Grund der anhaltenden Covid-19-Pandemie hat das EPA am 16. April 2020 eine weitere
Mitteilung herausgegeben, wonach Fristen, die am oder nach dem 15. März 2020 ablaufen, für alle Beteiligten und ihre Vertreter bis zum
4. Mai 2020 verlängert werden. Die vorangegangene
Mitteilung, wonach Fristen nur bis zum 17. April verlängert wurden, ist damit weitgehend obsolet. Die Fristverlängerung gilt nicht nur für Fristen in Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen, sondern auch für internationale Patentanmeldungen nach dem PCT, die beim EPA anhängig sind. Die Verlängerung gilt auch für die Zahlung von Gebühren, einschließlich Jahresgebühren.
Des Weiteren wurde beschlossen (siehe
hier), alle bis
30. April 2020 (zuvor 17. April 2020) anberaumten mündlichen Verhandlungen in Prüfungs- und Einspruchsverfahren bis auf Weiteres zu verschieben, es sei denn, die Durchführung als Videokonferenz wurde bereits bestätigt oder die mündliche Verhandlung im Prüfungsverfahren wird mit dem Einverständnis des Anmelders in eine Videokonferenz umgewandelt. Vor der Prüfungsabteilung werden mündliche Verhandlungen nunmehr standardmäßig via Videokonferenz abgehalten (siehe
Beschluss vom 1. April 2020).
Für die Durchführung von mündlichen Verhandlungen als Videokonferenz im
Einspruchsverfahren wurde ein Pilotprojekt begonnen. Weitere Details finden sich im
Beschluss des Präsidenten des EPA.
Vor den
Beschwerdekammern finden bis
15. Mai 2020 keine mündlichen Verhandlungen statt.