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EPA-Rechtssprechung: DSGVO keine Grundlage für Ausschluss von der Akteneinsicht

Auf die DSGVO kann sich eine Partei, die den Ausschluss von gewissen Dokumenten von der Akteneinsicht gemäß Art 128 Abs 4 EPÜ beantragt, nicht mit Erfolg berufen, weil diese für die Europäische Patentorganisation nicht bindend ist (EPA-BK 12.4.2019, T 851/18).