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EPA-Rechtsprechung: Kein kategorisches Doppelpatentierungsverbot

Art 125 EPÜ: Es erscheint nicht kategorisch ausgeschlossen, dass es eine Fallkonstellation geben kann, in welcher ein Rechtsschutzbedürfnis eines Anmelders an der Erteilung eines weiteren Patents mit demselben wirksamen Datum für denselben beanspruchten Gegenstand bejaht werden könnte. Dies stünde auch nicht im Widerspruch zu den obiter dicta der GBK in den E G 1/05 und G 1/06, da es dort vornehmlich um die grundsätzliche Anerkennung des Verbots der Doppelpatentierung sowie um die Aussage ging, dass dieser Grundsatz nicht eingewandt werden könne, um die Einreichung identischer Teilanmeldungen zu verhindern (EPA-BK 5.9.2017, T 2563/11, Doppelpatentierung).