SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Äquivalente Anordnung der Heizfläche einer Grillschale

Das Klagepatent sieht vor, dass bei der geschützten Grillschale die Außenkante der Heizfläche mit der Schnittkante der Feuerungswanne verbunden ist. Bei der streitgegenständlichen Grillschale liegt die Außenkante der Heizfläche geringfügig außerhalb der Schnittkante der Feuerungswanne. Dieses geringfügige Überstehen der Außenkante ändert aber nichts daran, dass auch bei der vom Bekl hergestellten Grillschale die Temperatur aufgrund der in der Mitte austretenden Flammen im Außenbereich der Heizfläche geringer ist, was durch Verschieben der zuzubereitenden Speisen die Auswahl einer optimalen Temperatur ermöglicht, wie dies in der Beschreibung des Patents dargelegt wird. Die geringfügige und für die Fachperson naheliegende Abweichung ändert damit angesichts der im Wesentlichen gleichen Wirkung nichts an der Verletzung des Schutzrechts des Klägers (OLG Wien 13.4.2018, 133 R 17/18z).