SONN Patentanwälte – IP Attorneys

EPA-Rechtsprechung: Wesentlichkeitstest abgeschafft

Der in der Entscheidung T 331/87 entwickelte Wesentlichkeitstest zur Frage, ob beim Ersetzen oder Streichen eines Anspruchsmerkmals eine Offenbarungsüberschreitung vorliegt, der auch in die Richtlinien für die Prüfung im EPA Eingang gefunden hat, sollte nicht mehr zum Einsatz kommen. Vielmehr ist zur Beantwortung dieser Frage ausschließlich die in der Entscheidung G 2/10 als „Goldstandard“ bezeichnete Prüfung heranzuziehen, ob der Fachmann unter Heranziehung des allgemeinen Fachwissens den beanspruchten Gegenstand als – explizit oder implizit – unmittelbar und eindeutig in der ursprünglichen Fassung der Anmeldung offenbart ansehen würde. Dass die Richtlinien für die Prüfung im EPA den Wesentlichkeitstest vorschreiben, ist nicht entscheidend, da die BK durch die Richtlinien nicht gebunden sind (EPA-BK 31.1.2017, T 1852/13).