Teilhaberschaft an Patenten
Das österreichische Patentgesetz anerkennt grundsätzlich die Inhaberschaft an einem Patent (oder eines anderen geistigen Eigentums) durch mehrere natürliche und/oder juristische Personen als Teilhaber, verweist aber hinsichtlich der Rechte des einzelnen Teilhabers gegenüber den übrigen Teilhabern auf das bürgerliche Recht. Das bürgerliche Recht sieht vor, dass jeder Teilhaber das Patent nur insoweit verwerten darf, als er … >> weiterlesen
01.10.2014
KEYWORDS
- Änderung der Schutzdauerberechnung
- Änderungen
- Anspruchsänderung
- Benutzung
- Beschränkung
- Beweiswürdigung
- Bösgläubigkeit
- Datenschutz
- Diensterfindung
- Disclaimer
- Einspruch
- EPÜ
- Erfinderische Tätigkeit
- Erfinderischer Schritt
- Erneuerung
- Feststellungsantrag
- Gebrauchsmuster
- Gebühren
- Geheimhaltung
- Geheimhaltungsverpflichtung
- Gemeinschaftsrecht
- Gesamteindruck
- Geschmacksmuster
- Grundsatz der freien Beweiswürdigung
- Internet-Veröffentlichungen
- Klarheit
- Know-How
- Lizenz
- Löschung
- Marke
- Markenrecht
- Medizinische Verwendung
- Namensrecht
- Nationales Recht
- Nichtigkeit
- Novellierung
- Offenkundige Vorbenutzung
- OGH
- Patent
- Patentierbarkeit
- Patentverletzung
- Priorität
- Rechtliches Gehör
- Rückrufanspruch
- Schadenersatz
- SPC
- Stand der Technik
- Tapentadol
- Technizität
- Trennungsprinzip
- Unternehmenskennzeichen
- Unterscheidungskraft
- Urheber
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- Verschiedenes
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- Widerspruch