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Österreichisches Patentamt: Deutliche Gebührenerhöhung im Zuge des Budgetbegleitgesetzes

Das österreichische Parlament hat noch kurz vor Jahresende das Budgetbegleitgesetz beschlossen. Ein Teil des Budgetbegleitgesetzes bestand auch in einer Änderung des Patentamtsgebührengesetzes. Im Zuge dieser Änderung sind vom Parlament nunmehr zum Teil deutliche Gebührenerhöhungen beschlossen worden.

So kam es beispielsweise zu einer Erhöhung der Recherchengebühr bei Gebrauchsmustern von € 50 auf € 150. Die Recherchen- und Prüfungsgebühr bei Patentanmeldungen wurde von € 180 auf € 280 erhöht. Die Jahresgebühren bei Schutzzertifikaten erhöhten sich von € 2200 (für das erste Jahr) bis € 3400 (für das fünfte Jahr) auf € 2500 bis € 4100. Bei der Erneuerungsgebühr für Marken wurde die (erste) Erneuerungsgebühr von € 500 auf € 650 erhöht. Neu eingeführt wurde eine "zweite Erneuerungsgebühr" (in der Höhe von € 750) und eine "dritte und jede weitere Erneuerungsgebühr" (in der Höhe von € 850). Es wird daher in Zukunft erforderlich sein, bei der Zahlung der Erneuerungsgebühr bei Marken hinsichtlich der ersten Erneuerung (nach zehn Jahren), der zweiten Erneuerung (nach 20 Jahren) und der dritten und weiteren Erneuerung zu unterscheiden.

Mit der vorliegenden Patentamtsgebührengesetz-Novelle wurde auch eine Ermächtigung des Präsidenten des Österreichischen Patentamtes beschlossen, wonach dieser "zur Abgeltung der Inflation alle festen Gebührensätze dieses Gesetzes einmal jährlich im Verordnungsweg" erhöhen kann. Eine derartige Inflation-Gebührenanpassung kann in jedem Jahr (ab 2012) bis spätestens 30. Juni eines jeden Kalenderjahres im Patentblatt kundgemacht werden, wobei die Gebührenänderungen ab dem darauf folgenden 1. Juli gelten. Dies könnte dazu führen, dass derartige zukünftige inflationsbedingte Gebührenanpassungen innerhalb sehr kurzfristiger Zeiträume berücksichtigt werden müssen.