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Novelle zum Patentamtsgebührengesetz

Novelle zum Patentamtsgebührengesetz


Mit 1.1.2010 trat in Österreich eine Neuordnung der Patentamtsgebühren in Kraft, wobei insbesondere die Jahresgebühren für Patente und Gebrauchsmuster betroffen sind.

1. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass in Zukunft nur mehr frühestens beginnend für das 6. Jahr, gerechnet von der Anmeldung, Jahresgebühren für Patente - sofern bis dahin erteilt - zu entrichten sind.

Bei nach altem Recht registrierten Patenten (vor dem 1.7.2005 erteilt oder Bekanntmachungsbeschluss von vor dem 1.7.2005) gilt die bisherige Regelung, allerdings mit den ebenfalls ab 1.1.2010 geänderten Beträgen für die Jahresgebühren.

Im Großen und Ganzen wurden die Patent-Jahresgebühren, aufaddiert, ungefähr gleich gehalten, wobei anfängliche Jahresgebühren eher niedriger und spätere Jahresgebühren eher höher als bisher sind.

Bei Gebrauchsmustern sind Jahresgebühren erst beginnend für das 4. Jahr - sofern registriert - zu entrichten.

Hier sind die Jahresgebühren-Beträge zukünftig fast durchwegs höher als bisher. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, die Gebrauchsmuster-Jahresgebühren in zwei Pauschalzahlungen zu entrichten, nämlich in einer ersten Pauschalzahlung, bis einschließlich 6. Jahresgebühr, sowie in einer zweiten Pauschalzahlung enthaltend die 7.-10. Jahresgebühr, wobei entsprechende Reduktionen gegenüber einer jährlichen Zahlung gegeben sind.

Wenn beispielsweise 2009 bereits eine 3. oder 4. Jahresgebühr (Patent) fällig war (und daher zu zahlen war bzw. gezahlt wurde oder noch in der Nachfrist mit Zuschlag zu zahlen ist), so wird 2010 keine Jahresgebühr fällig, sondern erst wieder – frühestens – 2011 (6. Jahresgebühr).

Im Einzelnen betragen die jeweiligen Jahresgebühren wie folgt:

 

Nationale und europäische Jahresgebühren ab 1.1.2010

 

Nationale und europäische Jahresgebühren, Patent, ab 1.1.2010
Jahr Gebühr in EUR
3. 0
4. 0
5. 0
6. 100
7. 200
8. 300
9. 400
10. 500
11. 600
12. 700
13. 800
14. 900
15. 1000
16. 1100
17. 1200
18. 1300
19. 1500
20. 1700
Jahresgebühren, Gebrauchsmuster, ab1.1.2010
Jahr Gebühr in EUR Pauschale Gebühr in EUR
2. 0 4. bis 6. Jahr 360
3. 0 7. bis 10. Jahr 1350
4. 50
5. 100
6. 250
7. 300
8. 350
9. 400
10. 450

 

An den Jahresgebühren für ergänzende Schutzzertifikate hat sich nichts geändert.

2. Für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen werden ab 1.1.2010 bei mehr als 10 Ansprüchen Anspruchsgebühren verlangt, und zwar für jeweils 10 Ansprüche EUR 100,-- zusätzlich.

An der Veröffentlichungsgebühr für die erteilten Patente bzw. für die Gebrauchsmuster-Registrierungen hat sich nichts geändert.

3. Hinsichtlich Markenanmeldungen erhöht sich die Anmeldegebühr auf insgesamt EUR 300,--, wobei in diesem Betrag allerdings nicht nur ein Entgelt für die Recherche (EUR 40,--), sondern auch bereits für die Registrierung enthalten ist. Hinzu kommt noch ein Druckkostenbeitrag, dessen Höhe noch mit Verordnung festzusetzen ist und der EUR 25,-- betragen soll. Führt eine Markenanmeldung nicht zur Registrierung, wird ein Betrag in Höhe von EUR 100,-- zurück erstattet.

Mit 1.7.2010 wird weiters in Markenangelegenheiten ein Widerspruchsverfahren in Österreich eingeführt, wobei die Gebühr für den Widerspruch gegen eine Markenregistrierung EUR 150,-- betragen wird. Hierauf werden wir noch in einem gesonderten Rundschreiben zurückkommen.