Grenzen der lauteren Benutzung
Der bekannte Automobilhersteller MAZDA ist Inhaber, neben zahlreichen anderen registrierten Marken, auch der Wortmarke MAZDA und des entsprechenden Logos. Die beiden Marken sind bekannte Marken, auch in Österreich. Ein Unternehmen des Bundeslandes Niederösterreich bietet das sog. “Chip Tuning” für verschiedene Kraftfahrzeuge an. Beim “Chip Tuning” werden Mikroprozessoren (“chips”) in Motorsteuergeräte eingebaut, um damit eine höhere … >> weiterlesen
01.06.2009
KEYWORDS
- Änderung der Schutzdauerberechnung
- Änderungen
- Anspruchsänderung
- Benutzung
- Beschränkung
- Beweiswürdigung
- Bösgläubigkeit
- Datenschutz
- Diensterfindung
- Disclaimer
- Einspruch
- EPÜ
- Erfinderische Tätigkeit
- Erfinderischer Schritt
- Erneuerung
- Feststellungsantrag
- Gebrauchsmuster
- Gebühren
- Geheimhaltung
- Geheimhaltungsverpflichtung
- Gemeinschaftsrecht
- Gesamteindruck
- Geschmacksmuster
- Grundsatz der freien Beweiswürdigung
- Internet-Veröffentlichungen
- Klarheit
- Know-How
- Lizenz
- Löschung
- Marke
- Markenrecht
- Medizinische Verwendung
- Namensrecht
- Nationales Recht
- Nichtigkeit
- Novellierung
- Offenkundige Vorbenutzung
- OGH
- Patent
- Patentierbarkeit
- Patentverletzung
- Priorität
- Rechtliches Gehör
- Rückrufanspruch
- Schadenersatz
- SPC
- Stand der Technik
- Tapentadol
- Technizität
- Trennungsprinzip
- Unternehmenskennzeichen
- Unterscheidungskraft
- Urheber
- Ursprungsbezeichnung
- UWG
- Vergleichende Werbung
- Verjährung
- Verletzung
- Verschiedenes
- Verwechslungsgefahr
- Verwirkung
- Widerspruch