SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schutzzertifikaten in Österreich betreffend pädiatrische Arzneimittel

Für pädiatrische Arzneimittel besteht die Möglichkeit auf Antrag beim Österreichischen Patentamt eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer zu erwirken. Diesbezüglich verweisen wir auf die Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006, Artikel 36.