SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Erstreckung europäischer Patente nach Serbien und Montenegro

Am 26. November 2001 haben der Präsident des Europäischen Patentamts und der Bundesminister für Wirtschaft und Inländischen Handel der Bundesrepublik Jugoslawien ein Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Kooperations- und Erstreckungsabkommen) unterzeichnet.

Diese Vereinbarung tritt am 1. November 2004 in Kraft. Ab diesem Tag ist die Erstreckung des durch europäische Patentanmeldungen und Patente gewährten Schutzes nach Serbien und Montenegro (früher: Bundesrepublik Jugoslawien) möglich. Erstreckte europäische Patentanmeldungen und Patente genießen in Serbien und Montenegro im wesentlichen den gleichen Schutz wie die vom EPA für die derzeit 29 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern) der Europäischen Patentorganisation erteilten Patente.

Die Erstreckung erfolgt auf Antrag des Anmelders. Eine Erstreckung europäischer Patente ist nunmehr auf Albanien, Kroatien, Lettland und Serbien und Montenegro möglich.

Weitere Einzelheiten werden auf der Homepage des Europäischen Patentamts beziehungsweise im Amtsblatt des Europäischen Patentamts veröffentlicht.