SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Erstreckung europäischer Patente auf die Republik Kroatien ab 1.4.2004

Ab 1. April 2004 ist die Erstreckung des durch europäische Patentanmeldungen und Patente gewährten Schutzes auf die Republik Kroatien möglich. Erstreckte europäische Patentanmeldungen und Patente genießen in der Republik Kroatien im wesentlichen den gleichen Schutz wie die vom EPA für die derzeit 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation erteilten Patente.

Die Erstreckung erfolgt auf Antrag des Anmelders. Der Erstreckungsantrag gilt für jede europäische und internationale Patentanmeldung als gestellt, die ab 1. April 2004 eingereicht wird. Für vor diesem Zeitpunkt eingereichte Anmeldungen und darauf erteilte europäische Patente besteht die Möglichkeit der Erstreckung auf die Republik Kroatien nicht.