Unsere Kanzlei erhält eine neue Gesellschaftsform
Nach eingehender Vorbereitung haben wir unserer Kanzlei per 1.1.2003 eine neue Gesellschaftsform verleihen können: unser Büro „Sonn, Pawloy, Weinzinger & Köhler-Pavlik“ wird nunmehr auch ganz offiziell als Kanzlei „Sonn & Partner Patentanwälte“ (Firmenbuch-Nummer: 230295w) firmieren. Die handelnden Anwälte bleiben aber selbstverständlich unverändert. Dies bringt nicht nur interne Erleichterungen mit sich, sondern auch Vorteile für unsere … >> weiterlesen
01.01.2003
KEYWORDS
- Änderung der Schutzdauerberechnung
- Änderungen
- Anspruchsänderung
- Benutzung
- Beschränkung
- Beweiswürdigung
- Bösgläubigkeit
- Datenschutz
- Diensterfindung
- Disclaimer
- Einspruch
- EPÜ
- Erfinderische Tätigkeit
- Erfinderischer Schritt
- Erneuerung
- Feststellungsantrag
- Gebrauchsmuster
- Gebühren
- Geheimhaltung
- Geheimhaltungsverpflichtung
- Gemeinschaftsrecht
- Gesamteindruck
- Geschmacksmuster
- Grundsatz der freien Beweiswürdigung
- Internet-Veröffentlichungen
- Klarheit
- Know-How
- Lizenz
- Löschung
- Marke
- Markenrecht
- Medizinische Verwendung
- Namensrecht
- Nationales Recht
- Nichtigkeit
- Novellierung
- Offenkundige Vorbenutzung
- OGH
- Patent
- Patentierbarkeit
- Patentverletzung
- Priorität
- Rechtliches Gehör
- Rückrufanspruch
- Schadenersatz
- SPC
- Stand der Technik
- Tapentadol
- Technizität
- Trennungsprinzip
- Unternehmenskennzeichen
- Unterscheidungskraft
- Urheber
- Ursprungsbezeichnung
- UWG
- Vergleichende Werbung
- Verjährung
- Verletzung
- Verschiedenes
- Verwechslungsgefahr
- Verwirkung
- Widerspruch