SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Das Patentrechtsabkommen wurde unterzeichnet:Das Ende einer (sehr) langen Geschichte

Am 2. Juni 2000 wurde das Patentrechtsabkommen (Patent Law Treaty, PLT) in Genf unterzeichnet. Das PLT, welches seinerzeit (in den 80er Jahren) das Instrument für die internationale Harmonisierung des materiellen Patentrechts werden sollte (und dann, nach GATT/TRIPs, fast vergessen wurde) hat sich nun zu einem sehr wichtigen Abkommen im Hinblick auf die Festsetzung internationaler Standards für Verfahrensangelegenheiten in Zusammenhang mit Patenten entwickelt. Es schreibt u.a. die Standards für die Festlegung eines Anmeldetags, die Art und Weise in der die Priorität in Anspruch genommen, korrigiert, wieder aufgenommen und nachgewiesen werden kann, und enthält Bestimmungen betreffend Vertretung, Fristen, Nichtigerklärung, Korrespondenz (zwischen Amt und Anmelder), und Wiedereinsetzung von Rechten.

Die Bestimmungen des PLT treten drei Monate nachdem zehn Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt beim Generaldirektor der WIPO hinterlegt haben in Kraft. Diesbezüglich werden wir Sie selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen am Laufenden halten.