Die Beschränkung von Patenten und deren erster Anschein

Mai 2010

In Provisorialverfahren in Patentsachen berufen sich die Antragssteller in jüngster Vergangenheit vermehrt auf Ansprüche, die - gegenüber der erteilten Fassung - unter Rückgriff auf die Beschreibung beschränkt wurden. Ist eine derartige Beschränkung des Schutzbegehrens zulässig und ist in solchen Fällen noch prima facie vom Rechtsbestand des beschränkten Schutzbegehrens aufgrund der Patenterteilung auszugehen?

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