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Die ersten Spuren lassen sich bereits vor der
Abfassung des Privilegiengesetzes im Jahre 1852
finden, welches als das erste moderne Gesetz zum
Schutz von Erfindungen in Österreich
bezeichnet werden kann.
Auf dieser gesetzlichen Grundlage begann die
offizielle berufsmäßige Vertretung in
Patentangelegenheiten.
Zu dieser Zeit befassten sich Erfinder, die bereits alle
notwendigen Schritte für den Erhalt "technischer
Privilegien" (= einstiger Begriff für Patente)
für ihre eigenen Erfindungen hinter sich gebracht
hatten, mit der Behandlung von Patentangelegenheiten anderer.
Die Gründer unserer Kanzlei kamen beispielsweise aus dem
Bereich des Maschinenbaus und der Textilindustrie, die damals
zur Hochtechnologie gezählt wurden.
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Frederick Paget, Bruder von Sir James Paget, dem Leibarzt
Königin Victorias (und Entdecker der "Pagetschen
Krankheit" – eine seltene Form von Brustkrebs),
gründete im Jahr 1851 unsere Kanzlei als das "Erste
Privilegienbureau" in Österreich. Er wählte
seinen Bürositz in der zentral gelegenen Riemergasse, wo
sich unsere Kanzlei noch heute befindet. Bald danach
unterstützten ihn auch sein Sohn, Charles Octavius
Paget, und Julius Moeller. Zu ihren frühesten Klienten
zählten Koryphäen wie Thomas A. Edison, Henry
Bessemer und George M. Pullmann, die unsere Kanzlei für
den Antrag zur Erteilung technischer Privilegien
betrauten.
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1886 trat John Georg Hardy als Partner in die Kanzlei ein.
Sein Vater, John Hardy, war der Erfinder der
Hardy-Vakuumbremse. J. G. Hardy setzte die Arbeit an der
Bremse seines Vaters fort und erhielt 1878 bei der
Weltausstellung in Paris eine Goldmedaille für seine
Innovation.
Damals – am Ende des 19. Jahrhunderts – wurde
der gewerbliche Rechtsschutz in Österreich entscheidend
reformiert. C. O. Paget und J. G. Hardy waren
Mitglieder verschiedener Arbeitsgruppen und Vertreter ihres
Berufsstandes. Die Bemühungen dieser Arbeitsgruppen
führten 1897 zum heutigen Patentgesetz und zur
Gründung des Patentamtes in Österreich. Gemeinsam
mit ihrem Partner J. Moeller zählten auch C. O.
Paget und J. G. Hardy zu den Mitgliedern der
Österreichischen Vereinigung für gewerblichen
Rechtsschutz, als die deutschen und österreichischen
nationalen Interessensgruppen ein gemeinsames Komitee
etablierten. Dem folgte der Entschluß zur Gründung
der AIPPI, die ihren ersten Kongress 1897 in Wien abhielt.
Die damaligen Partner unserer Kanzlei gehörten zu den
führenden Teilnehmern bei diesem Kongress.
Mit dem neuen Österreichischen Patentgesetz von 1897
trat eine neue Regelung des Berufsstandes der
Patentanwälte in Kraft und jeder, der Patentanwalt
werden wollte, musste eine Prüfung absolvieren.
J. G. Hardy war von Anfang an einer der beiden Vertreter
der Patentanwälte in der Prüfungskommission.
Zwischen den beiden Weltkriegen war unsere Kanzlei, mit
den damaligen Partnern Arthur Baumann, Johann Bing &
Alfred Lant, der Sitz des Patentanwaltsinstitutes – der
damaligen Berufsvertreter-Vereinigung. Darüber hinaus
waren Baumann, Lant und vor allem Bing (als Schriftleiter)
maßgeblich an der Gründung und Herausgabe der
Zeitschrift "Österreichische Blätter"
beteiligt, die bis zum heutigen Tag die führende
Publikation auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in
Österreich ist.
Als Robert Ettenreich in unsere Kanzlei eintrat, war er
ein berühmter Professor an der Technischen
Universität Wien. In den Jahren 1938/39 (nach dem
Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich) wurden nach
und nach alle Partner Ettenreichs aus dem
Patentanwaltsregister gestrichen. Er selbst musste dem Druck
der Zeit nachgeben und seine Kanzlei von Wien nach Berlin auf
den Kurfürstendamm verlegen. Mit der Wiedererrichtung
des gewerblichen Rechtsschutzsystems in Österreich 1947
wurde das Patentanwaltsregister wieder geöffnet. Dr.
Ettenreich wurde umgehend wieder im Register eingetragen und
er kehrte mit unserer Kanzlei wieder nach Wien an den Ort der
Gründung in die Riemergasse zurück.
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Nach Dr. Ettenreichs Tod wurde unsere Kanzlei von Dr.
Alexander Sonn – seit 1947 Patentanwalt –
übernommen, nachdem er seit 1919 zuvor in einer anderen
großen Patentanwaltskanzlei in Wien tätig gewesen
war. Er setzte die Tradition unserer Kanzlei fort, indem er
sich intensiv um die Entwicklung des gewerblichen
Rechtsschutzes in Österreich und auf internationaler
Ebene bemühte, wie eine Serie von Veröffentlichungen
in den führenden Zeitschriften für den gewerblichen
Rechtsschutz dokumentiert. Sein Buch über das
österreichische Markenrecht wird auch heutzutage noch
immer gewürdigt.
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1962 trat
» Heinrich Pawloy
als Partner und Spezialist auf dem Gebiet der organischen
Chemie in unsere Kanzlei ein, nachdem er seit 1954 in
unserer Kanzlei gearbeitet hatte.
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Nach dem Tod von Dr. Alexander Sonn im Jahr
1971 setzte
sein Sohn
» Helmut Sonn,
der seit 1966 in unserer Kanzlei tätig ist, das Werk
seines Vaters fort, sowohl als Partner als auch auf dem
Gebiet der nationalen und internationalen Entwicklungen
zum Schutze des geistigen Eigentums.
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Im Mai 1978 trat
» Arnulf Weinzinger
unserer Kanzlei bei, nachdem auch er viele Jahre zuvor in
unserer Kanzlei gearbeitet hatte.
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Als Österreich 1979 dem
Europäischen Patentübereinkommen beitrat,
wurden am 1. Mai 1979 alle drei Partner zu
"European Patent Attorneys".
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Anfang 1992 kam es zu einem
Zusammenschluss der Kanzlei Sonn, Pawloy & Weinzinger
mit der Kanzlei von Dipl.-Ing. Gustav Wolfram.
Dipl.-Ing. Wolfram hatte seine Kanzlei im Jahre 1955
gegründet und galt nicht nur in Österreich,
sondern in der ganzen Welt vor allem auf dem Gebiet der
Chemie sowie der chemischen und mechanischen
Verfahrenstechnik und Anlagenbau als Kapazität. Er
wurde in vielen Angelegenheiten vom Handelsgericht Wien
gebeten, als Gerichtssachverständiger in
Patentstreiten zu fungieren. Vom 1. Jänner 1992 bis
zu seinem Ableben im Jahre 1998 war er als Berater
für unsere Partnerschaft tätig.
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Der Tradition seines Vaters folgend wurde im Jahr
1995
» Peter Pawloy
ein Partner unserer Kanzlei, nachdem er die
Europäische Eignungsprüfung (1994) und die
österreichische Prüfung (1995) abgelegt
hatte.
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Im Jahre 1997 trat
» Daniel Alge
nach seiner erfolgreichen Absolvierung der
Eignungsprüfung vor dem Europäischen Patentamt
(1995) und der Patentanwaltsprüfung in
Österreich (1997) in die Partnerschaft ein.
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Mit Wirkung vom 1. Jänner
2000 fusionierten Sonn, Pawloy,
Weinzinger & Wolfram mit der Kanzlei von
» Johann Köhler-Pavlik.
Die Kanzlei Köhler-Pavlik wurde von Johann
Köhler-Pavliks Vater, Dipl.-Ing. Franz Köhler,
gegründet.
Franz Köhler war Bauingenieur, der an der
Technischen Universität Wien studiert hatte. Er
diente zunächst als Oberleutnant in der Kaiserlichen
Armee Österreichs unter Kaiser Franz Joseph I.,
wobei er mehrfach geehrt worden ist. Nach dem ersten
Weltkrieg entschloss er sich auf dem Gebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes tätig zu werden und
eröffnete seine eigene Patentanwalts-Kanzlei im
Jahre 1926. Nach dem zweiten Weltkrieg war Franz
Köhler eine treibende Kraft im Komitee zur
Wiedererrichtung und Wiedereinrichtung des
Österreichischen Patentamtes.
Johann Köhler-Pavlik trat 1953 in die
Kanzlei seines Vaters ein und vergrößerte
diese kontinuierlich. Neben einer Marken- und
Rechtsabteilung verfügte die Kanzlei von
Köhler-Pavlik vor allem über eine
spezialisierte und renommierte Maschinenbau- und
Elektrotechnik-Abteilung.
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Im Jahre 2001 trat
» Georg Heger
als Partner in die Kanzlei ein, nachdem er die
europäische Eignungsprüfung im Jahr 1999 und die
österreichische Patentanwaltsprüfung im März
2001 erfolgreich absolvierte.
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Per 1. Jänner 2003 wurde
dann die Gesellschaftsform unserer Kanzlei modernisiert und
wir firmieren seither auch offiziell unter dem Namen
"Sonn & Partner" ("Sonn & Partner
Patentanwälte").
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Mit Beginn des Jahres 2006 trat
Patentanwalt
» Rainer Beetz
als Partner in die Kanzlei ein, nachdem er bereits seit 1999 in
unserer Kanzelei tätig war.
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