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Heinrich Pawloy studierte Chemie an der Universität Wien und begann seine patentanwaltliche Karriere im Jahre 1954 in unserer Kanzlei. Da große Chemiefirmen seit jeher einen erheblichen Teil unserer Mandantschaft ausmachen, trat er im Jahre 1962 zu Dr. A. Sonn in Partnerschaft und stellte sicher, dass unsere Kanzlei auch auf dem Gebiet der Chemie denselben hohen Dienstleistungsstandard gewährleistete wie auf anderen Gebieten.
Er betreute vorwiegend chemische Fälle. In seiner langen und intensiven Tätigkeit als Gerichtssachverständiger bei chemischen Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen und als Laienrichter im Senat des Handelsgerichts Wien konnte er einen beträchtlichen Erfahrungsschatz sammeln, den er auch in der Kanzlei weitergab. Weiters war er – seit Absolvierung der entsprechenden Prüfung im September 2000 – allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
Als Mitglied zahlreicher offizieller österreichischer Delegationen rund um Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes in den ehemaligen Ostblock-Staaten wie auch in China konnte er unsere Kanzlei auch im Osten bekannt machen. Dabei entstanden auch viele persönliche Freundschaften.
Für sein Engagement wurde ihm 1987 vom Bundespräsidenten das Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.
1999 zog er sich aus der Partnerschaft zurück, stand jedoch bis zuletzt unserer Kanzlei als Konsulent zur Verfügung.
Am 18. September 2007 ist er im 84. Lebensjahr für immer von uns gegangen. Wir werden seine Freundlichkeit, seinen Humor, sein offenes Wesen, seine Großzügigkeit und nicht zuletzt seinen unermüdlichen Einsatz für unsere Kanzlei nie vergessen.
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