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Ein Schutzzertifikat ist ein gewerbliches Schutzrecht,
durch welches ein Erzeugnis für ein Arznei- oder
Pflanzenschutzmittel geschützt ist. Es gibt dem Inhaber
eines
» Patents.
(Grundpatent) die Möglichkeit, seinen Schutz auf ein
Erzeugnis eines Arznei- oder Pflanzenschutzmittels, das
durch das Grundpatent geschützt ist, zu verlängern. Dies
deshalb, da für ein Arznei- oder Pflanzenschutzmittel,
bevor es auf dem Markt gebracht werden kann, eine
Zulassung notwendig ist, mit der das Inverkehrbringen des
Arznei- oder Pflanzenschutzmittels behördlich genehmigt
ist. Der Erhalt einer solchen Zulassung nimmt oftmals
Jahre in Anspruch, gewährleistet aber auch, dass ein
qualitativ hochwertiges und v.a. auf Verträglichkeit
getestetes Arznei- oder Pflanzenschutzmittel in Umlauf
kommt. Aufgrund der Langwierigkeit des Zulassungsverfahrens
kann ein Patentinhaber jedoch von der Dauer des Schutzes
einbüßen. Daher ist die Möglichkeit geschaffen worden, die
vom Patent "verlorene" Zeit der Schutzdauer durch
das ergänzende Schutzrecht "zurückzuholen"
(maximal 5 Jahre). Damit erhält der gleichzeitige Inhaber
eines Patents und eines Schutzzertifikats insgesamt
maximal 15 Jahre Schutz ab Erstzulassung (Erstzulassung in
der europäischen Gemeinschaft).
Wie ein Patent oder Gebrauchsmuster ist auch ein
Schutzzertifikat ein nationales Schutzrecht und unterliegt
daher den rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates.
In Österreich sind diese rechtlichen Bestimmungen im
Schutzzertifikatsgesetz festgelegt. Die Besonderheit ist,
dass die nationalen Rechtsvorschriften stark von
europäischen Bestimmungen geprägt sind und, dass neben dem
österreichischem Schutzzertifikatsgesetz EU-Regelungen zu
beachten sind.
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