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EPA-Rechtsprechung: Spät vorgebrachte neue Argumente

Art 114 Abs 2 EPÜ: Im Beschwerdeverfahren vorgebrachte Argumente sind, auch wenn sie erstmals zu einem späten Zeitpunkt dargetan werden, jedenfalls zulässig, sofern sie sich auf bereits im Verfahren befindliche Tatsachen stützen (abweichend von T 1621/09). Die BK hat diesbezüglich keinen Ermessensspielraum (EPA-BK 13.6.2018, T 1914/12).