SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Österreich erleichtert Formvorschriften für Umschreibungen im Register

Am 2. August 2017 ist in Österreich eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten, mit welcher die Formvorschriften für Umschreibungsanträge zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Designs und SPCs erheblich erleichtert wurden. Nunmehr genügt es in der Regel, eine übereinstimmende Willenserklärung der beteiligten Parteien mit deren (unbeglaubigten) Unterschriften vorzulegen. Es ist somit in der Regel nicht mehr erforderlich, das Original einer Urkunde mit einer notariell beglaubigten Unterschrift der abtretenden Partei einzureichen. Für ausführlichere Erläuterungen bzw. für die Prüfung von Dokumenten wenden Sie sich bitte an office@sonn.at.