SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Belgien verzichtet auf Übersetzungserfordernisse

Ein europäisches Patent hat in allen (derzeit 38) Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) dieselbe Wirkung wie ein in diesem Staat erteiltes nationales Patent. Um das europäische Patent in den gewünschten Vertragsstaaten in Kraft zu setzen, müssen jedoch - von Land zu Land verschiedene - Übersetzungserfordernisse erfüllt werden. Ein Schritt zur Senkung der Übersetzungskosten ist das Londoner Übereinkommen, dessen Vertragsstaaten auf die Einreichung von Übersetzungen europäischer Patente ganz verzichten (Deutschland, Frankreich, Irland, Schweiz/Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Vereinigtes Königreich) oder die Übersetzungserfordernisse erleichtert haben (u.a. Dänemark, Finnland, Norwegen,...). Andere Mitgliedsstaaten des EPÜ, so auch Belgien, sind dem Londoner Übereinkommen allerdings nicht beigetreten. Bisher verlangte das belgische Patentamt für europäische Patente, die in englischer Sprache erteilt wurden, eine Übersetzung in eine der Amtssprachen Belgiens (Niederländisch, Deutsch, Französisch). Durch eine aktuelle Änderung des belgischen Patentrechts entfällt nun ab 1. Jänner 2017 das Erfordernis einer Übersetzung für englischsprachige EP-Patente. Damit wird der Weg für den Beitritt Belgiens zum Londoner Übereinkommen geebnet. Die Novellierung des belgischen Patentrechts ist ein Mosaikstein beim Abbau der Übersetzungserfordernisse, die einen wesentlichen Kostenfaktor im europäischen Patentsystem darstellen. Das geplante "EU-Patent" (offizieller Name: Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) würde die Kosten für Übersetzungen noch wesentlich stärker senken. Aufgrund des Votums für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ("Brexit") ist die Umsetzung des EU-Patents jedoch ins Stocken geraten. Die britische Regierung hat nun aber signalisiert, das - untrennbar mit dem EU-Patent verknüpfte - Abkommen zum einheitlichen Patentgerichtshof ratifizieren zu wollen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Tage kostspieliger Übersetzungen zwischen den verschiedenen Amtssprachen der EU gezählt sind.