SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Erstreckung europäischer Patente auf Montenegro.

Am 13. Februar 2009 haben die Präsidentin des Europäischen Patentamts und der Minister für Wirtschaftsentwicklung von Montenegro ein Abkommen über die Erstreckung europäischer Patente (Erstreckungsabkommen) unterzeichnet.

Dieses Abkommen wird am 1. März 2010 in Kraft treten. Ab diesem Tag ist die Erstreckung des durch europäische Patentanmeldungen und Patente gewährten Schutzes auf Montenegro (ME) möglich. Erstreckte europäische Patentanmeldungen und Patente genießen in Montenegro im Wesentlichen den gleichen Schutz wie die vom EPA für die derzeit 36 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation erteilten Patente.

Weitere Einzelheiten werden auf der Homepage des Europäischen Patentamts www.european-patent-office.org bzw. im Amtsblatt des Europäischen Patentamts veröffentlicht.