Schadenersatz bei ungerechtfertigten Einstweiligen Verfügungen
Die Partei, die eine Einstweilige Verfügung erwirkt hat, bei der sich herausgestellt hat, dass sie ungerechtfertigt ist, hat der Gegenpartei für alle wirtschaftlichen Schäden aufgrund dieser Einstweiligen Verfügung Ersatz zu leisten. Diese Ersatzpflicht stellt eine verschuldensunabhängige Haftung dar. Eine Einstweilige Verfügung ist in Rechtssachen zu gewerblichen Schutzrechten dann ungerechtfertigt, wenn z.B. das in Frage stehende … >> weiterlesen
01.04.2007
KEYWORDS
- Änderung der Schutzdauerberechnung
- Anspruchsänderung
- Benutzung
- Beschränkung
- Bösgläubigkeit
- Diensterfindung
- Disclaimer
- Einspruch
- EPÜ
- Erfinderischer Schritt
- Erneuerung
- Feststellungsantrag
- Gebrauchsmuster
- Gebühren
- Geheimhaltung
- Gemeinschaftsrecht
- Gesamteindruck
- Geschmacksmuster
- Internet-Veröffentlichungen
- Know-How
- Lizenz
- Löschung
- Marke
- Markenrecht
- Medizinische Verwendung
- Namensrecht
- Nationales Recht
- Nichtigkeit
- Novellierung
- OGH
- Patent
- Patentierbarkeit
- Patentverletzung
- Priorität
- Rechtliches Gehör
- Rückrufanspruch
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- Stand der Technik
- Trennungsprinzip
- Unternehmenskennzeichen
- Unterscheidungskraft
- Urheber
- Ursprungsbezeichnung
- UWG
- Vergleichende Werbung
- Verjährung
- Verletzung
- Verschiedenes
- Verwechslungsgefahr
- Verwirkung
- Widerspruch