Gebührensenkung für EU-Marken
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster) senkt seine Amtsgebühren. Nicht nur die Anmeldung einer EU-Marke, die Markenschutz in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet, sondern auch andere Leistungen des Amts werden daher in Hinkunft billiger.
Verordnung (EG) Nr. 1687/2005 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95