SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Ab 1. Dezember 2002: Für Slowenien können europäische Patente angemeldet werden

Nachdem die Regierung der Republik Slowenien am 18. September 2002 die Urkunde über den Beitritt zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) hinterlegt hat, tritt das EPÜ für Slowenien am 1. Dezember 2002 in Kraft.

Der Europäischen Patentorganisation gehören somit ab 1. Dezember 2002 die folgenden 25 Mitgliedstaaten an:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Ab 1. Dezember 2002 eingereichte europäische Patentanmeldungen schließen die Benennung von Slowenien ein, da mit dem für die Anmeldung vorgeschriebenen Formular bereits alle möglichen Vertragsstaaten automatisch benannt werden. Wesentlich ist aber auch, dass vor diesem Zeitpunkt eine Benennung von Slowenien nicht möglich ist (allerdings ist nach wie vor eine Erstreckung von europäischen Patentanmeldungen auf Slowenien vor diesem Zeitpunkt möglich).

Um jedoch die Benennung von Slowenien zu ermöglichen, wird das EPA europäischen Patentanmeldungen, die im November 2002 eingereicht werden, den 1. Dezember 2002 als Anmeldetag zuerkennen, wenn dies bei Einreichung der Anmeldung ausdrücklich beantragt wird.

Da Slowenien dem PCT angehört, können dessen Staatsangehörige und Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Slowenien ab 1. Dezember 2002 internationale Anmeldungen auch beim Europäischen Patentamt als Anmeldeamt einreichen. Ab dem 1. Dezember 2002 kann über eine PCT-Anmeldung für Slowenien kein nationales Patent mehr erlangt werden, sondern nur noch ein europäisches Patent mit der Benennung Sloweniens. Wird im PCT-Antrag um ein europäisches Patent nachgesucht (durch Ankreuzen des Kästchens "EP"), so schließt das die Bestimmung von Slowenien automatisch ein.

Mit dem Inkrafttreten des EPÜ in Slowenien am 1. Dezember 2002 endet das Erstreckungsabkommen zwischen Slowenien und der Europäischen Patentorganisation.